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   VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18   

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https://dejure.org/2021,74029
VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18 (https://dejure.org/2021,74029)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.10.2021 - 4 A 67/18 (https://dejure.org/2021,74029)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 4 A 67/18 (https://dejure.org/2021,74029)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 6 Abs 1; AsylG, § 24 Abs 2; AsylG, § 31 Abs 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3; MRK, Art 8
    Burundi: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für eine alleinstehende schwangere Frau mit einem bereits zu versorgenden minderjährigen Kind; Vulnerabilität im ablehnenden Bescheid nicht hinreichend gewürdigt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Bei Mitgliedern einer häuslichen und familiären Gemeinschaft ist anzunehmen, dass diese in besonderer Weise füreinander einstehen und bereit sind, ihren Lebensunterhalt auch jenseits zwingender rechtlicher Verpflichtungen gegenseitig zu sichern (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 -1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 63).

    Regelmäßig werden in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige umfassend "aus einem Topf wirtschaften (BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 53, 65).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Eine im Regelfall gemeinsame Rückkehr im Familienverband ist der Gefährdungsprognose auch dann zugrunde zu legen, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits bestandskräftig ein Schutzstatus zuerkannt oder für diese ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt worden ist (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45/18 -, Rn. 17ff, juris).

    Die Unterschreitung auch des eigenen Existenzminimums, die in der Familiensituation aus der existenziellen Notlage für jedes einzelne Familienmitglied folgt, ist dann auch nicht eine bloß mittelbare Gefährdungssteigerung aus den "Versorgungslasten" für nahe Familienangehörige; sie bewirkt auch nicht, dass lediglich das Schutzbedürfnis eines nahen Familienangehörigen zu einer eigenen Rechtsposition des Ausländers führt (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45/18 -, Rn. 27, juris).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Seite 7/12 aaO, Rn 14 f. und EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 - und - 11449/07 - [Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich], NVwZ 2012, 681, Rn 265 ff., 301 ff.).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.06.2012 - 10/12
    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Seite 10/12 Die Regelungen unter Ziffer 5. und 6. des angegriffenen Bescheides beruhen auf der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote im Hinblick auf Burundi vorliegen und sind deshalb ebenfalls rechtswidrig und aufzuheben.
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Bestehende, von familiärer Verbundenheit geprägte enge Bindungen jenseits der Kernfamilie mögen ebenfalls durch nach Art. 6 GG schutzwürdige besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit füreinander, Rücksichtnahme- und Beistandsbereitschaft geprägt sein (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 - BVerfGE 136, 383 Rn. 22 f.); sie rechtfertigen für sich allein aber nicht die typisierende Regelvermutung gemeinsamer Rückkehr als Grundlage der Verfolgungsprognose.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Für die Beurteilung, ob außerordentliche Umstände vorliegen, die nicht in die unmittelbare Verantwortung des Abschiebungszielstaates fallen und die dem abschiebenden Staat nach Art. 3 EMRK eine Abschiebung des Ausländers verbieten, ist grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen und zunächst zu prüfen, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.01.2018 - A 11 S 1265/17 -, juris, Rn 171 ff., 173 zu Afghanistan/Kabul unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -,.
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, bei der ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (ebd., Rn. 39) Dies gilt namentlich für die familiäre Lebensgemeinschaft mit besonders schutzbedürftigen minderjährigen Kindern; denn Eltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und haben für einen angemessenen Unterhalt des Kindes zu sorgen, zumindest aber die Existenz des Kindes auch finanziell sicherzustellen, soweit und solange sie hierzu in der Lage sind (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Art. 6 GG gewährt zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschluss vom 5.06.2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 ), enthält aber als wertentscheidende Grundsatznorm, dass der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, und gebietet die Berücksichtigung bestehender familiärer Bindungen bei staatlichen Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung.
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Vielmehr bedarf es insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
    Lebt der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit der Kernfamilie, ist hiernach für die Bildung der Verfolgungsprognose der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Herkunftsland in Gemeinschaft mit den weiteren Mitgliedern dieser Kernfamilie zu unterstellen (BVerwG, Urteil vom 16.08.1993 - 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163 S. 391 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2018 - A 11 S 1265/17

    (Verfolgung von afghanischen Rückkehrern bei einer Rückkehr in die Provinz

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 12.07.2013 - 6/12
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 14.02.2014 - 4/12
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